Erstattung des Schwimmunterrichts für Geringverdiener

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Sie können eine Erstattung für den Erwerb der Diplome A und B sowie des Zusatzdiploms C beantragen. Sie können auch eine Erstattung für Badeanzüge beantragen. Dafür gibt es in Ost-Groningen eine Studiengebührenregelung. Wenn Sie über ein Mindesteinkommen oder Sozialhilfe verfügen oder aus anderen Gründen nicht die Möglichkeit und die finanziellen Mittel haben, den Schwimmunterricht für Ihr(e) Kind(er) zu bezahlen, füllen Sie bitte das Formular auf der Website von leergeld aus.

Weitere Informationen zu: https://www.leergeldzuidoostgroningen.nl/mogelijkheden/zwemles

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